A blog on why norms matter online

Friday, October 9, 2015

Gibt es ein "Recht auf Internet"? Was das Staatsrecht sagt (ja)


(c) Völkerrechtsblog
Wie angekündigt erscheint heute der zweite Teil meiner dreteiligen Serie über die Frage nach Bestand und Inhalt eines "Rechts auf Internet" im Spiegel von Völkerrecht, Europarecht und Staatsrecht im Völkerrechtsblog. 

Ein Besuch wird empfohlen. 

Die Kernaussage meines Beitrages:

Es besteht also ein individuelles Recht auf Internetzugang, um am kommunikativen Leben teilhaben zu können, das mittels konkretem Leistungsanspruch durchgesetzt werden kann.  Dieses lässt sich dogmatisch (objektiv-rechtliche Grundrechtswirkung) sowohl als eigenständiges Recht umfasst vom Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 GG) aber auch als rechtlich geschützte Vorbedingung der Ausübung anderer Rechte konstruieren


No comments:

Post a Comment